Alles bleibt anders!

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Die Traueranzeige der Stadt Augsburg für den getöteten Feuerwehrmann ist ein Offenbarungseid. Auch in schweren Minuten, aus so einem tragischen Anlass, muss man die Dinge beim Namen nennen. Das allgegenwärtige Schönreden und Wegsehen ist ein wesentlicher Teil des Problems.

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Wenn er auf einer Bananenschale ausgerutscht wäre und sich nachfolgend das Genick gebrochen hätte, das wäre ein tragischer Vorfall.

Einen wirklich tragischen Vorfall sehe ich im bevorstehenden Urteil gegen den Mörder:

Jugendlich, unter dem Einfluss von Rauschmitteln, von der Allgemeinheit nicht genug gekümmert und benachteiligt. Sicherlich wird eingeräumt, dass er den Feuerwehrmann weder verletzen noch gar töten wollte und zuvor provoziert wurde, und der Jugendrichter lässt sich bereitwillig bestimmt noch eine gute Sozialprognose (so viele Vorstrafen hat der Kerl ja noch nicht) in die Robe schwätzen.
Der Täter wird nicht lange hinter Gitter bleiben.
 
Auch in schweren Minuten, aus so einem tragischen Anlass, muss man die Dinge beim Namen nennen.

Moin,

ich kann ja den vermeintlichen Frust über die Formulierung verstehen, aber was für Dinge hätte man beim Namen nennen sollen?
Klar, der "gesunde Menschenverstand des Volkes Seele" spricht von Mord... der es nun schon mal nicht ist, da fehlt was. Aber der ganze Rest an "Tatbeständen", was soll die Stadt denn schreiben (sozusagen als Repräsentant der Obrigkeit), wenn die Ermittlungen um den genauen Tathergang noch laufen..?

Ich halte die "Unschuldsvermutung" genauso wie "in dubio pro reo" für sehr wesentliche und schützenswerte Grundfesten unseres Rechtssystems.
Ich kann nicht verstehen, warum in letzter Zeit auf allen möglichen Bühnen von Anhängern extremer Standpunkte dieses gehäuft "vergessen" wird und Vorverurteilungen zur Tagesordnung gehören.
@Bulli-Paul das Bild tauchte bereits dutzendfach bei den "üblichen Verdächtigen" auf, alles schön brav geteilt mit der passenden Vorverurteilung...


Einen wirklich tragischen Vorfall sehe ich im bevorstehenden Urteil gegen den Mörder:

Jugendlich, .......
Der Täter wird nicht lange hinter Gitter bleiben.
Da haste womöglich Recht, weil das eben auch Recht ist...
man kann auch dazu stehen wie man will, aber ist nun mal so verankert.
Das bloße Strafmaß ansich ergibt sich dann auch erst aus den Ermittlungen und der Anklage wegen "XXX"...
Die Aussage, daß der Richter von vorneherein ein zu mildes (so empfunden) Urteil fällen wird, ist auch entbehrlich... (s.o.)

Egal, wie man sich dazu stellt, es macht den Mann nicht wieder lebendig und die Tragik bleibt.
 
Ich halte die "Unschuldsvermutung" genauso wie "in dubio pro reo" für sehr wesentliche und schützenswerte Grundfesten unseres Rechtssystems.

Soweit ich weiß, steht doch fest, wer es war .... was wollen wir da noch an Unschuldsvermutungen festhalten?!?!?! :confused:
 
Soweit ich weiß, steht doch fest, wer es war .... was wollen wir da noch an Unschuldsvermutungen festhalten?!?!?! :confused:
Ist nun mal so bei uns: Solange kein Urteil gesprochen ist, darfst zwar du dir dein eigenes Urteil erlauben, aber eben keine öffentliche Institution.
Was ist daran aus zu setzen?
 
Einen wirklich tragischen Vorfall sehe ich im bevorstehenden Urteil gegen den Mörder:
.

Kannst du mir bitte auch die bevorstehenden Lottozahlen verraten?

Und:
Warum "Mörder" und nicht erst einmal Täter?
 
Ist nun mal so bei uns: Solange kein Urteil gesprochen ist, darfst zwar du dir dein eigenes Urteil erlauben, aber eben keine öffentliche Institution.
Was ist daran aus zu setzen?

Das ein Urteil und die Schuldfrage nicht immer einhergehen müssen, ist jetzt kein ganz großes Geheimnis.
Wenn auf Kamerabildern zu sehen ist, wer den tödlichen Schlag ausführt, braucht man dem normal denkenden Menschen Unschuldsvermutung oder "in dubio pro reo" nicht mehr ommen, sorry - wird dann albern
 
Kannst du mir bitte auch die bevorstehenden Lottozahlen verraten?
Auf gar keinen Fall würde ich das tun :D.
Warum "Mörder" und nicht erst einmal Täter?
Mit "Täter" macht man sicherlich nichts falsch.

Wenn ich mich recht erinnere, hat irgendeine Staatsanwaltschaft - welcher per se eine gewisse juristische Kompetenz zu unterstellen ist - Anklage gegen einen Raser erhoben, wegen Mord. Der Raser wollte aber nur rasen.
M.E. ist jemand, der seine körperliche Kraft dazu einsetzt, einem anderen Menschen den Schädel einzuschlagen, ob mit Hilfsmitteln oder mit der bloßen Faust, eher ein Mörder als ein Raser.
 
Ich beziehe mich mehr auf Winter, Kalt, Schnee, Schwäbische Alb, außer Haus bei diesen Bedingungen. ;)

Naja.. ob bei meinem Krankheitsbild Kalt zuträglich ist wird sich noch weisen..
 
Soweit ich weiß, steht doch fest, wer es war .... was wollen wir da noch an Unschuldsvermutungen festhalten?!?!?! :confused:
Da hast Du was falsch verstanden... "wer es war" ist eine Sache..., die Unschuldsvermutung bezieht sich auf die Vorwegnahme des Urteils, z.B. als Mörder, wenn noch nicht einmal Anklage erhoben wurde, bzw. der Grund für die Anklage noch nicht bekannt ist (da noch ermittelt wird).

Der Erwähnung der beiden Begriffe erfolgte lediglich als Erinnerung daran, daß das zu den Grundprinzipien unseres Rechtswesens gehört, losgelöst von dem Fall hier.

hat irgendeine Staatsanwaltschaft - welcher per se eine gewisse juristische Kompetenz zu unterstellen ist - Anklage gegen einen Raser erhoben, wegen Mord.

und da wären wir bei der Instanz, die dann Roß & Reiter benennen darf, wenn die Staatsanwaltschaft meint, genügend Beweise für den Tatbestand "Mord" zu haben, dann spielt es nur eine untergeordnete Rolle, wie es zu diesem Vorwurf kam, also z.B. die "Waffe" die benutzt wurde (und das kann auch ein Auto sein) und es erfolgt Anklage wegen Mord.
Ob dann das Urteil auch auf "Mord" lautet, entscheidet das Gericht.

Einfach mal eine Übersicht, was da so ermittelt werden kann und was die Anklagepunkte sind:

Folgende Tötungsdelikte finden sich im Strafgesetzbuch:
  • Mord (§ 211 StGB)
  • Totschlag (§ 212 StGB)
  • Minder schwerer Fall des Totschlags (§ 213 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)
(gibt noch mehr, spielen hier keine Rolle)

ferner die Einordnung eines Tötungsdelikts, ob die Tötung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgte.
Zum Vorsatz gehören u.a. diese Merkmale
  • Wollte der Täter, dass die Person stirbt?
  • Wusste der Täter sicher, dass die Person stirbt?
  • Hat der Täter zumindest billigend in Kauf genommen, dass die Person stirbt?
Ein Mord ist es, wenn die Tat vorsätzlich verübt wurde und ein sogenanntes Mordmerkmal hinzukommt:
  • aus Mordlust,
  • zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
  • aus Habgier,
  • aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch,
  • grausam,
  • mit gemeingefährlichen Mitteln,
  • oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
(Quelle)


ist's jetzt gut?
 
Ein Mord ist es, wenn die Tat vorsätzlich verübt wurde und ein sogenanntes Mordmerkmal hinzukommt:
  • aus Mordlust,
  • zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
  • aus Habgier,
  • aus niedrigen Beweggründen,
  • heimtückisch,
  • grausam,
  • mit gemeingefährlichen Mitteln,
  • oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
(Quelle)


ist's jetzt gut?
Vielleicht. Wir werden sehen.
 
Das Strafgesetzbuch ist doch überhaupt nicht von Belang in einer Todesanzeige :rolleyes:

Gewaltsamer Übergriff hätte es auch getan. Aber tragischer Vorfall, ich weiß ja nicht...er ist doch schließlich nicht vom Rettungskorb gestürzt.
 
Moin,

ich kann ja den vermeintlichen Frust über die Formulierung verstehen, aber was für Dinge hätte man beim Namen nennen sollen?
Klar, der "gesunde Menschenverstand des Volkes Seele" spricht von Mord... der es nun schon mal nicht ist, da fehlt was. Aber der ganze Rest an "Tatbeständen", was soll die Stadt denn schreiben (sozusagen als Repräsentant der Obrigkeit), wenn die Ermittlungen um den genauen Tathergang noch laufen..?

Ich halte die "Unschuldsvermutung" genauso wie "in dubio pro reo" für sehr wesentliche und schützenswerte Grundfesten unseres Rechtssystems.
Ich kann nicht verstehen, warum in letzter Zeit auf allen möglichen Bühnen von Anhängern extremer Standpunkte dieses gehäuft "vergessen" wird und Vorverurteilungen zur Tagesordnung gehören.
@Bulli-Paul das Bild tauchte bereits dutzendfach bei den "üblichen Verdächtigen" auf, alles schön brav geteilt mit der passenden Vorverurteilung...


Da haste womöglich Recht, weil das eben auch Recht ist...
man kann auch dazu stehen wie man will, aber ist nun mal so verankert.
Das bloße Strafmaß ansich ergibt sich dann auch erst aus den Ermittlungen und der Anklage wegen "XXX"...
Die Aussage, daß der Richter von vorneherein ein zu mildes (so empfunden) Urteil fällen wird, ist auch entbehrlich... (s.o.)

Egal, wie man sich dazu stellt, es macht den Mann nicht wieder lebendig und die Tragik bleibt.

Juristisch mag deine Sicht korrekt sein.. aber als "Normabürger" möcht ich da meine eigene Meinung haben und äussern dürfen! Hat ja eh keinen Effekt! Was ich mir wünchen würde, wäre dass juristische Urteile und "menschliche" mehr im Einklang wären! Frust über zu milde Urteile ist ja nicht ganz unbegründet wenn man die letzten Jahre betrachtet!
 
Das Strafgesetzbuch ist doch überhaupt nicht von Belang in einer Todesanzeige :rolleyes:

Gewaltsamer Übergriff hätte es auch getan. Aber tragischer Vorfall, ich weiß ja nicht...

Formulierungshalber, was die Umstände angeht, spielt das schon eine Rolle, gerade auch, wenn es von offizieller Seite kommt (hatten wir doch schon..)
Da können wir nun nach Alternativbegriffen suchen... nützt nix.

Mittlererweile gibts ja von der Staatsanwaltschaft gegen den 17-Jährigen Tatverdächtigen einen Haftbefehl wegen Totschlags.
Damit ist der Vorsatzvorwurf ebenfalls mit im Boot..

Was sicherlich viele, die in dem Täter einen Mörder sehen, "befriedigen" würde, wäre eine Verurteilung wegen "besonders schweren Fall des Totschlags" §212 Abs.2 StGB,
da wäre als Strafmaß auch "lebenslänglich" drin,
aber der Gedanke ist entbehrlich, da Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt und ich glaube auch, so wie @hjb , daß der Täter nach nur wenigen Jahren frei kommt. Das Ausmaß der geistigen Auseinandersetzung mit seiner Tat ist zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt.
 
Was ich mir wünchen würde, wäre dass juristische Urteile und "menschliche" mehr im Einklang wären!

Wie Pille schon sagt: Dünnes Eis.
Da gab es vorübergehend (oder wird schon wieder angedacht? ) den juristischen Begriff
"gesundes Volksempfinden" ).
 
Gesundes Volksempfinden zu Zeiten der sozialen Medien und Personen die diese manipulieren ist leider krank.
 
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