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Auch in schweren Minuten, aus so einem tragischen Anlass, muss man die Dinge beim Namen nennen.
Da haste womöglich Recht, weil das eben auch Recht ist...Einen wirklich tragischen Vorfall sehe ich im bevorstehenden Urteil gegen den Mörder:
Jugendlich, .......
Der Täter wird nicht lange hinter Gitter bleiben.
Ich halte die "Unschuldsvermutung" genauso wie "in dubio pro reo" für sehr wesentliche und schützenswerte Grundfesten unseres Rechtssystems.
Ist nun mal so bei uns: Solange kein Urteil gesprochen ist, darfst zwar du dir dein eigenes Urteil erlauben, aber eben keine öffentliche Institution.Soweit ich weiß, steht doch fest, wer es war .... was wollen wir da noch an Unschuldsvermutungen festhalten?!?!?!
Einen wirklich tragischen Vorfall sehe ich im bevorstehenden Urteil gegen den Mörder:
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Ist nun mal so bei uns: Solange kein Urteil gesprochen ist, darfst zwar du dir dein eigenes Urteil erlauben, aber eben keine öffentliche Institution.
Was ist daran aus zu setzen?
Auf gar keinen Fall würde ich das tun .Kannst du mir bitte auch die bevorstehenden Lottozahlen verraten?
Mit "Täter" macht man sicherlich nichts falsch.Warum "Mörder" und nicht erst einmal Täter?
Ich beziehe mich mehr auf Winter, Kalt, Schnee, Schwäbische Alb, außer Haus bei diesen Bedingungen.
Da hast Du was falsch verstanden... "wer es war" ist eine Sache..., die Unschuldsvermutung bezieht sich auf die Vorwegnahme des Urteils, z.B. als Mörder, wenn noch nicht einmal Anklage erhoben wurde, bzw. der Grund für die Anklage noch nicht bekannt ist (da noch ermittelt wird).Soweit ich weiß, steht doch fest, wer es war .... was wollen wir da noch an Unschuldsvermutungen festhalten?!?!?!
hat irgendeine Staatsanwaltschaft - welcher per se eine gewisse juristische Kompetenz zu unterstellen ist - Anklage gegen einen Raser erhoben, wegen Mord.
Vielleicht. Wir werden sehen.Ein Mord ist es, wenn die Tat vorsätzlich verübt wurde und ein sogenanntes Mordmerkmal hinzukommt:
(Quelle)
- aus Mordlust,
- zur Befriedigung des Geschlechtstriebs,
- aus Habgier,
- aus niedrigen Beweggründen,
- heimtückisch,
- grausam,
- mit gemeingefährlichen Mitteln,
- oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken
ist's jetzt gut?
Moin,
ich kann ja den vermeintlichen Frust über die Formulierung verstehen, aber was für Dinge hätte man beim Namen nennen sollen?
Klar, der "gesunde Menschenverstand des Volkes Seele" spricht von Mord... der es nun schon mal nicht ist, da fehlt was. Aber der ganze Rest an "Tatbeständen", was soll die Stadt denn schreiben (sozusagen als Repräsentant der Obrigkeit), wenn die Ermittlungen um den genauen Tathergang noch laufen..?
Ich halte die "Unschuldsvermutung" genauso wie "in dubio pro reo" für sehr wesentliche und schützenswerte Grundfesten unseres Rechtssystems.
Ich kann nicht verstehen, warum in letzter Zeit auf allen möglichen Bühnen von Anhängern extremer Standpunkte dieses gehäuft "vergessen" wird und Vorverurteilungen zur Tagesordnung gehören.
@Bulli-Paul das Bild tauchte bereits dutzendfach bei den "üblichen Verdächtigen" auf, alles schön brav geteilt mit der passenden Vorverurteilung...
Da haste womöglich Recht, weil das eben auch Recht ist...
man kann auch dazu stehen wie man will, aber ist nun mal so verankert.
Das bloße Strafmaß ansich ergibt sich dann auch erst aus den Ermittlungen und der Anklage wegen "XXX"...
Die Aussage, daß der Richter von vorneherein ein zu mildes (so empfunden) Urteil fällen wird, ist auch entbehrlich... (s.o.)
Egal, wie man sich dazu stellt, es macht den Mann nicht wieder lebendig und die Tragik bleibt.
Das Strafgesetzbuch ist doch überhaupt nicht von Belang in einer Todesanzeige
Gewaltsamer Übergriff hätte es auch getan. Aber tragischer Vorfall, ich weiß ja nicht...
wäre dass juristische Urteile und "menschliche" mehr im Einklang wären
Was ich mir wünchen würde, wäre dass juristische Urteile und "menschliche" mehr im Einklang wären!
Der Schlag: Tödliche Attacke in Augsburg: Haftbefehle gegen fünf Tatverdächtige erlassenWeiss man, ob der Schlag tödlich war oder der Sturz?
Weiss man, ob der Schlag tödlich war oder der Sturz?