Geklauter T5.2

So etwas hätte ich mir im Traum nicht vorgestellt.
Auch wenn es großer Mist ist,
aber im berliner Raum muß man damit immer rechnen.
Vor allem in Autobahn-Nähe.
Mein Tiguan ist ja in Schönefeld/Altglienicke weg gekommen,
also nicht weit weg von Dir.
 
Danke, ich lamentiere nicht.
Danke für die Hinweise
 
Schau mal bitte in deinen Versicherungsvertrag.

Die Versicherung hat dir den Betrag zu ersetzen, der zur Anschaffung eines GLEICHWERTIGEN Fahrzeugs bei einem "Seriösen Kratffahrzeughändler" aufzuwenden ist. (so steht es bei mir zumindest)

Den Wert deines Fahrzeugs hat letztlich ein KFZ-Sachverständiger aufgrund "Aktenlage" festlegen müssen. Er konnte nicht wissen, welchen "Schicki-Micki" du noch in deinem Auto verbaut hattest, außer du hast es ihm per Auflistung, Rechnungen, Fotos, etc. nachgewiesen.

Du kannst jederzeit "nachkarteln" und monieren, dass du für diesen angebotenen Betrag in deiner Region so ein Fahrzeug nicht beschaffen kannst, und die Autos alle den Betrag+XXXX Euro kosten.
Am Besten hierzu Vergleichsfahrzeuge aus den Börsen heranziehen und alles schriftlich bei der Versicherung einreichen.

T2-Fahrer
Servus,

woher nimmst Du diese Gewissheit? Papier ist geduldig, besonders das von Versicherungen. Ersetzt wird üblicherweise der Zeitwert gemäss z. Bsp. Schwacke-Tabelle zuzügl. eventuell dem Zeitwert mitversicherter Sonderausstattungen.

Die tatsächlich aufgerufenen Marktpreise von gebrauchten Bullis liegen bekanntlich weit über denen in der Schwacke-Tabelle. Und die muss die Versicherung nicht regulieren.

VG
 
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Ganz einfach: Erfahrung😉
 
Die tatsächlich aufgerufenen Marktpreise von gebrauchten Bullis liegen bekanntlich weit über denen in der Schwacke-Tabelle. Und die muss die Versicherung nicht regulieren.

Der Wiederbeschaffungswert ist doch eine klare Aussage.
Ist der Betrag den ich benötige,
um ein vergleichbares Fahrzeug wieder zu beschaffen.:cool:
 
Im Kaskofall zählt nur eines:

der zwischen zwei Parteien einmal geschlossene Vertrag !


abschließende Grüße von T2-Fahrer :danke:
Wenn Du meinst, ich lasse Dir gerne Deinen Glauben. Die Realität sieht nunmal anders aus.
VG
 
Ersetzt wird üblicherweise der Zeitwert gemäss z. Bsp. Schwacke-Tabelle zuzügl. eventuell dem Zeitwert mitversicherter Sonderausstattungen.
Ohne jetzt in den Versicherungsbedingungen nachzulesen habe ich das auch so im Kopf.

Nur bei der Oldtimerversicherung gibt es bei mir einen extra Punkt mit "Wiederbeschaffungswert" den ich über ein Gutachten extra nachweisen muss.
 
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