Keine Stützlast eingetragen, was nun?

Shiggy090

Jung-Mitglied
Ort
Forchheim, Oberfranken
Mein Auto
T5 Kastenwagen
Erstzulassung
2004
Motor
TDI® 63 KW
Getriebe
5-Gang
Antrieb
Front
Ausstattungslinie
Basis
Umbauten / Tuning
Campingausbau
FIN
EWV1ZZZ7HZ4H100483
Typenbezeichnung (z.B. 7H)
7HK
Hallo zusammen,

hab gerade gemerkt, dass in meinem Fahrzeugschein keine Stützlast eingetragen ist. Da ist bei O.1 und O.2 nur ein Strich.

Mein T5.1 BJ 2004, 84PS Diesel hat jedoch eine AHK verbaut.
Wie finde ich jetzt heraus, welche Stützlast ich habe und ob ich die AHK überhaupt nutzen darf?

Muss am Freitag einen Kühlanhänger anhängen, der eine zulässige Gesamtmasse von Max. 3t hat.

Bitte um Rat! Vielen Dank :)
 
Der darf tatsächlich nur nicht mehr wiegen, als das, was im Fahrzeugschein vom Bus steht!
Aber moment mal, O.1 ist das max. Gewicht Anhänger gebremst, O.2 ist ungebremst! Ist die Ahk überhaupt eingetragen??? Ich glaube dann eher nicht!!!
Die Stützlast steht unter 22- F.1/F.2: zb. +100
 
Unter O.1 sollte die zul. gebremste Anhängelast und unter O.2 die zul. ungebremste Anhängelast stehen.
Die Stützlast ist unter Punkt 13 eingetragen.

Anhängelast sollte bei 63 kW 2200 kg gebremst (O.1), 750 kg ungebremst (O.2), Stützlast 100 kg (13) stehen.
Und Gesamtzuggewicht für den kleinen Motor sollte meines Wissens 4800 kg sein und steht unter 22 bzw. bei den Bemerkungen.

Wenn bei dir nichts eingetragen ist könnte es auch an anderer Stelle im Schein eingetragen sein.

Ist die Ahk überhaupt eingetragen??? Ich glaube dann eher nicht!!!
Doch, unter Punkt 13.

Die Stützlast steht unter 22- F.1/F.2: zb. +100
Nein, was du meinst ist die Erhöhung des zul. Gesamtgewichts (F.1/F.2) des Zugwagens bei Anhängerbetrieb.
Außerdem noch die Erhöhung der Hinterachslast (7.1/7.2) um vermutlich 75 kg.

Gruß

Peter
 
Auf dem Typenschild der AHK müsste auch die Anhänge und Stützlast stehen :confused:
 
Auf dem Typenschild der AHK müsste auch die Anhänge und Stützlast stehen :confused:
Das allein ist jedoch nicht zugelassen, Anhängelast muss im Schein stehen oder es muss ein gesondertes Gutachten mitgeführt werden.
An meiner HAK stand auf dem Typenschild Anhängelast 3000 kg und Stützlast 120 kg, trotzdem beides ohne Sonderabnahme nicht zulässig.

Gruß

Peter
 
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