LKW Zulassung vom Zoll aberkannt

Vor allem dachte ich, das der zoll nur nach COC-Papieren geht. Aber sie bekommen auch von der Zulassungsstelle Infos. Unser neuer Transporter mit 2 Sitzplätzen (eingetragene 3) hat eine originale 2er- Sitzbank verpasst bekommen und auch eingetragen.


Ich bin jetzt mit unserem 2. Fahrzeug durch. Nach dem neuen Bescheid habe ich die Sache dem Anwalt übergeben, habe aber gleichzeitig den 5. Sitzplatz austragen lassen (Kosten, Kosten, Kosten). Nach etwas Hin und Her mit dem Bearbeiter am Telefon in Dresden (der eine nochmalige Vermessung wollte) und dem Hinweis, das sein Kollege in Chemnitz alles schon dokumentiert hatte, kam dann der Rückruf, das es bei der LKW-Steuer bleibt.

Jetzt fehlt nur noch der Sprinter.... (Einspruch seit Februar)
 
Halllo,

Ladung zum Finanzgericht Leipzig inkl. Fahrzeugvorführung steht für Anfang November.

Endlich mal ein freier Tag und neue Leute kennenlernen ;)
 
Na dann viel Erfolg. Das wird dann ein Tagesausflug :D

Mit unserem Ex-Sprinter 4x4 sind wir auch durch. Das Schreiben kam irgendwann im September. So ein Hickhack das Ganze. Außer Spesen nichts gewesen.

Aber irgendwie muss der ganze Wahnsinn in Berlin ja bezahlt werden.
 
So, der Drops ist gelutscht.
Im Beisein der Richterin wurde nochmal von 2 Damen des Zolls gemessen und gerechnet.
Personenbeförderungsraum 58,xx %, Laderaum 41,xx %. Damit bleibt es beim Pkw-Steuerbescheid, und das endgültig.
Die Richterin hatte sich gut in die Materie eingelesen und die Gesetzeslage ab 12.12.2012 (O-Ton: "...Datum...lässt sich gut merken...") bezüglich der z. T. bis dahin sehr individuell festgesetzten Entscheidungen der Finanzämter ausführlich erklärt. D. h. es werden grundsätzlich nur noch die Flächen im Fahrzeug als Bemessungsgröße herangezogen. Verhältnisse vom Gesamtgewicht der Personen zum Ladungsgewicht stehen nicht mehr zur Debatte.
In Absprache mit meinem Anwalt wurde die Klage zurückgezogen. Den Versuch war es trotz alledem wert.

Im übrigen waren an dem Tag 3 Verhandlungen bezügl. der KFZ-Steuer gegen das HZA angesetzt. Leider war keiner der anderen Kläger einschl. Fahrzeug zu sehen.

Wie die FA die Gesetzeslage für sich bezügl. 1% Regelung bzw. Fahrtenbuch bewerten, war nicht Gegenstand der Verhandlung.
Was da noch kommt oder auch nicht, keiner kann was sagen...
 
So, der Drops ist gelutscht.

Das ist sehr schade. Letzen Endes verwendest Du Dein Fahrzeug auch nicht anders als wir, es wird also mit zweierlei Maß gemessen. Abschließend kann man sagen, das nur DERJENIGE die LKW-Steuer erhält, welcher;

  1. einen langen Radstand hat
  2. und eine Snoekskabine hat (Weil da zählt der Raum unter der Bank mit als Laderaum. Laderaum und Personenraum überschneiden sich somit)
  3. nur die originale Zweierbank verbaut hat (und abgetrennt hat wie bei uns)
Mit der Transporter- / Caravellebestuhlung ist das leider nicht möglich.

Schönen Sonntag Euch.
 
Hallo Zusammen,
ich hatte im Juli dem Zollamt per E-Mail geschrieben, dass ich die Besteuerung sowie das Messergebnis nicht akzeptiere und in diesem Zuge das ein oder andere an Infos vom Zollamt gefordert.
Heute habe ich den geänderten Bescheid erhalten, Fahrzeug wird mit 185€ pro Jahr als LKW besteuert.
Grüße
gandi
 
Glückwunsch!

Wurde nochmal gemessen, oder reichten die CAD-Zeichnungen?
Unsere beiden sind, abgesehen von der Trennwand, identisch. Nur kann ich die Trennwand nicht weiter nach vorn versetzen.
Bild - TransVan 015.jpg
 
Es wurde nicht nochmal gemessen. Mit entscheidend war wahrscheinlich die Tatsache, dass ich Ihnen ein identisches Fahrzeug mit Fahrgestellnummer genannt hatte, welches nach Vermessung als LKW eingestuft wurde.
Nachvollziehbarkeit der Messmethode, des Ergebnis sowie der Entscheidung bzgl der Einstufung ist einfach nicht gegeben und war deshalb für mich nicht akzeptabel. Auch die zusätzlich genannten Kriterien wie z.B Vmax usw waren nicht standhaft.
 
Glückwunsch!

Wurde nochmal gemessen, oder reichten die CAD-Zeichnungen?
Unsere beiden sind, abgesehen von der Trennwand, identisch. Nur kann ich die Trennwand nicht weiter nach vorn versetzen.
Anhang anzeigen 273306

Kannst Du nicht die Trennwand umbauen? Sicher könntest Du das. Aber kann man gegen diesen endgültigen Bescheid dann noch einmal vorgehen?
 
@Andreas H
Das Foto ist von kurz nach der Auslieferung 2011. Zwischenzeitlich hängt an der Trennwand ein Spannungswandler mitsamt Streckdosen etc. Das alles ist relativ passgenau knapp über dem Bodenbereich zwischen Trennwand und Sitzbank eingebaut worden. Im Laderaum ist kein Platz mehr, um da noch irgendwas unterzubringen, alles auf den letzten cm eingepasst.
Die Trennwand umzubasteln, wird ein Fass ohne Boden. Dazu kommt noch, dass es eine eingetragene mit Teilenummer von Ö ist.
Irgendwie habe ich keine Lust mehr, mir das anzutun.
 
wie sieht das denn bei euch im nachhinein aus bezgl der 1% bzw Fahrtenbuch Regelung bei der Ek-Steuer?
Hab vorm Kauf extra meine für mich zuständige Sachbearbeiterin beim FA angefunkt ob sie mir auch n 5Sitzer LKW zu 100% anerkennt... ihre Aussage: wenns n LKW mit Gewerbenutzung ist interessiert sie die Sitzplätze nicht

Hab letzte Wo auch die Einstufung zum Pkw erhalten ... 322.-Euro wollen die sich einverleiben beim Euro6 Trapo LR 5Sitzer
Ladeflächenberechnung muss Dekra/Tüv machen (120 Euro soll das angeblich kosten lt dem Zollbeamten am Telefon heute) orig VW-Maße interessiert die nicht... was übrigens bei den „offiziellen“ Abgaswerten bezgl der Pkw-Steuer ebenso wenig gelten würde, so der Kollege am anderen Ende der Leitung :D ( nachgeprüft hab ich das noch nicht)
 
Du hast einen Pkw-Steuerbescheid erhalten...somit Datenübertrag an das FA als Pkw---->1% Regelung alt. Fahrtenbuch.
Um halbwegs Klarheit zu schaffen, konsultiere deinen Steuerberater.
Was die Dame vom FA sagt, mmh... von der Vorgehensweise des Zolls hat da keine/r Kenntnis. Sind zwei völlig unterschiedliche Galaxien.

Bis dato hat sich bei mir nichts geändert...
 
Lege erstmal Einspruch gegen den Bescheid ein (Frist einhalten)
Lass die Ladefläche vom Zoll (scheinbar ist bei dir die Dekra zuständig, was bestimmt besser für dich ist !) vermessen
Wenn die Ladefläche größer als der Fahrgastraum ist hast du wieder die LKW Einstufung (ohne die offizielle 1%Reglung) was bei einem LR kein Problem sein sollte
Ich habe einen T5.2 Transporter Kastenwagen plus 5 Sitzer "KR"bei dem die Fläche "unter der hinteren Sitzbank laut Zoll" voll mit zur Ladefläche zählt und der gut gelaunte Zollbeamte auf 50,1 % Ladefläche gekommen ist = Bescheid wurde wieder geändert und als LKW eingestuft
Jetzt habe ich mir einen neuen T6.1 Transporter plus 5 Sitzer mit LR bestellt und vorab das Auto beim Händler vermessen um diese 'Zitterpartie' nicht nochmals zu erleben
Bei einer Prüfung durch das FA wirst du aber niemals um die 1%Reglung drum herum kommen (sagt zumindest mein Steuerberater)
 
Einspruch wird am Mo eingelegt....mir geht sowas gelinde gesagt auf die E..., denn was ich als völlig dämlich ansehe ist, da die Modelle vom Innenraummaß her jeweils identisch sind, und der Besitzer des Kfz in der Beweislast stehen soll einen Lkw zu fahren. Wir kaufen ein Fzg was als solches zugelassen wurde wurde und darauf muß/ darf man sich doch wohl verlassen. Wozu ist der Wisch denn ansonsten da?! Wenn es tatsächlich so ist dann dürfte so ein Fzg erst gar keine Zulassung zum Lkw bekommen!!! Nissan zb läßt seine Navaras mittlerweile als Pkw zu (lt Aussage vom Nissan-Händler)
Aus meiner Sicht muß der Zoll mir beweisen das der Bus ein Pkw und kein Lkw ist....
 
Ich kann dich absolut verstehen !
Aber es ist jetzt erstmal angesagt " kleine Brötchen zu backen " da dir der Zoll noch viel mehr Steine in den Weg legen kann:Motorleistung, Höchstgeschwindigkeit, Ausstattung, deine Nase usw......
(Siehe am Anfang des Thread)
 
ich weiß...leider!!😉
letztendlich gehts hauptsächlich darum ein Gewerbefzg auch als solches durchzukriegen.... wer will mir vorschreiben wie ich mein Gewerbefzg auszustatten habe ?!?
im Grunde ist es Latte ob Lkw oder Pkw(dann halt auch zur Güterbef.) .
Und diese dämliche 1% Regelung wäre auch nicht das Thema, wenn die sich denn mal an den Kaufpreis orientieren täte
 
Den Zoll wuppt dein "Gewerbefahrzeug" nicht die Bohne, ist völlig Wuppe, ob Gewerbe oder Privat.
Die Zulassung als Lkw lässt die ebenso völlig kalt.
Wenn sie Dir beweisen wollen, dass es ein Pkw ist, dann bekommen sie das auch hin.
Daher: Einspruch einlegen, Vorführtermin vereinbaren...
die ganze Tippeltappeltour, ärgerlich, aber nicht zu ändern, leider

wenn die sich denn mal an den Kaufpreis orientieren täte
In Hundert Jahren nicht...


Viel Glück!
 
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