Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Parafox

Jung-Mitglied
Ort
Hamburg
Mein Auto
T6 Kastenwagen
Erstzulassung
2021
Motor
TDI® 110 KW EU6 / 6d-temp CXHA
DPF
ab Werk
Getriebe
DSG® 7-Gang
Antrieb
4motion
Umbauten / Tuning
Offroad-Umbau (KEC Motors)
Hallo,

mir wurde heute nach mein T5 entwendet (siehe hier) und bisher wurden mir lediglich kleinere Dinge bis zu zwei Fahrrädern gestohlen. Bei dem Fahrrad wurde mir über die Allianz-Hausratversicherung der damalige Kaufpreis erstattet - das dies natürlich bei einem KFZ irgendwoe anders laufen wird, ist klar. Mich würde hier nur ein ungefähres Szenario interessieren, da ich das Fahrzeug gebraucht erst vor 3 Wochen gekauft habe ...

Es handelt sich um einen T5 Multivan 2.5 TDI mit 174 PS in Comfortline-Ausstattung und einigen kleines Extras an Ausstattung. Das Fahrzeug ist 125tkm gelaufen und habe ich von einem Bus-Händler mit Garantie & Co in Berlin für 19.700 EUR erstehen können, was eigentlich ein guter Deal war. Ein Fahrzeug in gleicher/ähnlicher Ausstattung kostet derzeit mindestens 20.000 EURO auf mobile.de

Ich habe eine Vollkasko bei der HUK-COBURG und alles soweit korrekt laut Police (Auto wurde in Berlin geklaut, nicht im Ausland und war vor der Tür ohne eigenen Stellplatz geparkt)

Kaufbeleg des Händlers und alle relevanten Unterlagen liegen mir vor und die Polizei geht eher weniger davon aus, dass das Auto auftaucht (Meldung erstattet - ebenso bei der Versicherung) - die meisten in Berlin geklauten Autos werden wohl entweder ausgeschlachtet vor der Grenze im Wald gefunden oder nie wieder gesehen.

Wie setzt die Versicherung ind er Regel hier die Regulierung an? Ich habe zudem erst einmal keine Lust auf ein neues Fahrzeug, mir ist in einem Jahr nun andauernd etwas mit Autos passiert, so dass ich langsam die Schnauze voll habe und mir wenn überhaupt wieder etwas kleines/günstiges zulegen will - nun ist vom Kauf eines Unfallwagens (der lt. Händler unfallfrei war), über ein Totalschaden meines alten T4 bis zum jetzigen Diebstahl meines T5 alles drin und das vor allem in einem guten Jahr!

Danke vorab!
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Hallo
ja, was hast Du den für einen Kaufpreis beim Abschluss der Kaskoversicherung angegeben?
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Hallo Parafox,

mein Beileid zu deinem Verlust. Deswegen habe ich immer versucht, als ich in Berlin war, ein Hotel mir geschlossenem Parkplatz zu finden, was mit T5 nicht leicht ist.

Gerade gestern habe ich in den Medien gelesen, dass T5 am meisten geklautes Fahrzeug ist. Und stellte mir gleich die Frage: Warum?

Ist das der Hohe Wiederverkaufwert, da sebst der Wagen, der 5 Jahre als ist, noch bis zu 20 k€ bringen kann?

Welche Vorteile hat ein T5 in den Ostblockstaaten? Weil es ein Mehrzweckfahrzeug ist? Komfortabel und geräumig?

Wer kann sich die teuere Raparaturen leisten?

Oder liegt der Grund darin begraben, dass die Fahrzeuge kaputt gehen und der Bedarf an Reparatuteilen so hoch ist, dass die hier entwendet werden?

Wer weiß genaues?

Andreas
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Hallo
ja, was hast Du den für einen Kaufpreis beim Abschluss der Kaskoversicherung angegeben?

... kann mich nicht erinnern, das bei der HUK gefragt worden zu sein. Der Kaufpreis wäre nur relevant gewesen, wenn ich es bei denen als WoMo versichert hätte. Jepp, Berlin ist leider in vielen Dingen nicht unbedingt die deutsche Vorzeigestadt - siehe nur www.brennende-autos.de
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Hi,
der Versicherer wird nach Gutachten den Netto-Wiederbeschaffungspreis abzüglich Selbstbeteiligung eines verglceichbaren Fahrzeugs bezahlen.

Bei nachgewiesener Erstzbeschaffung gibts auch die angefallene MwSt., falls kein Vorsteuerabzug möglich ist.
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Wobei es bei der Ersatzbeschaffung egal ist welches Modell du dir zulegst.

Die Erstattung der MWSt trifft natürlich bei einem Privatkauf nicht zu. Wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist ist das ebensowenig ein Thema.

Ich nehme mal an daß dein T5 differenzbesteuert war gem §25. UStG, also zu deutsch nur die Handelsspanne zwischen Händler EK und Händler VK (etwa 10-15% des VK) der MWSt. unterworfen wurde.

T2-Fahrer
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Warum war der Wagen denn drei Wochen nach dem Kauf "schon" bei einer Gebrauchtwagenbewertung?

Besteht evtl. ein zeitlicher Zusammenhang zwischen - Schlüssel aus der Hand - und "plötzlichem" verschwinden?

Viel Erfolg bei der Abwicklung.

T1F
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Ich hatte eine Kleinigkeit die ich checken wollte und habe in diesem Zuge noch einen Gebrauchtwagencheck durchführen lassen - um sicherzustellen, dass nicht doch irgendwelche Mängel an dem Fahrzeug sind, zwecks eventueller Gewährleistungsansprüche gegenüber meinem Verkäufer. (das man das normal eigentlich vor dem Kauf macht ist klar, aber darum geht es jetzt hier ja nicht)

Das Fahrzeug wurde privat gekauft, MwSt. wurde keine ausgewiesen. Daher verwirren mich gerde die Rechnungen mit der Vorsteuer bzw. Netto-Wiederbeschaffungspreis ein wenig...
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Hallo,
geh das ganze mal gelassen an. Der Gutachter wird den Wiederbeschaffungswert (Kauf i.d.R. bei einem Händler) ermitteln. Wie schon erwähnt, greift bei Gebrauchtwagenkauf beim Händler die Differenzbesteuerung. Das sind im Endeffekt nur wenige Prozentpunkte vom Gesamtpreis, die du erst dann ausbezahlt bekommst, wenn tatsächlich ein Ersatzwagen gekauft wird. So sind halt die Spielregeln des Versicherungsvertrages.

Wenn du den Wagen wirklich sehr, sehr günstig von Privat eingekauft hast, ist das ja nur ein Vorteil für dich. Es zählt nur, für welchen Preis jetzt und heute ein gleichwertiger Ersatz beschafft werden kann - egal wie teuer oder billig du selbst eingekauft hast. Die Frage ist, ob der Versicherung überhaupt der Kaufpreis genannt werden muss oder sie es überhaupt wissen will.

Zu empfehlen wäre m.E., schon jetzt die einschlägigen Angebote bei mobile etc. zu sichten und zu sammeln. Um notfalls der Versicherung zu beweisen, dass das Versicherungsgutachten zu schwach ausgefallen ist :D

...nur mal so als Ideensammlung :D

Gruß
Alban
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Danke für eure Antworten. Ich habe mich vielleicht ein wenig missverständlich ausgedrückt - den Wagen habe ich von einem Händler gekauft, der wiederum das Fahrzeug von privat angekauft hat und hat bei diesem Fahrzeug die MwSt. nicht ausgewiesen.

Mir geistert grad nur ein Szenario durch den Kopf, was mir ein wenig Kopfzerbrechen bereitet: Wenn mir nur der Netto-Wiederbeschaffungspreis erstattet wird, sind das runde 16.000 EUR. Ich habe aber derzeit aufgrund meiner wahnsinnigen Pechsträhne mit Autos absolut keine Muse wieder ein so teures Auto zu kaufen, schon gar nicht hier in Berlin. Das hieße nach meine naiven Rechnung, ich hätte in 4 Wochen knapp 4.000 EURO "verbrannt", da ich ja knapp 20.000 EURO gezahlt habe und somit eigentlich fast zum Neukauf des gleichen Fahrzeugs "gezwungen" werden, um mir die MwSt. "wiederzuholen". Von privat ohne Garantie würde ich niemals ein solches Fahrzeug kaufen, was natürlich durchaus weniger kostet als ein Händlerfahrzeug. Ich will eigentlich nur nicht allzuviel dümmer dastehen, also vor 5 Wochen, wo ich noch keine 19.700 EUR für ein T5 ausgegeben habe... Die Sache mit der Differenzbesteuerung durchschaue ich irgendwie einfach nicht :-( Ich steh ein wenig neben mir heute, so langsam sackt die Tatsache, dass die Kiste wirklich weg ist... Deswegen entschuldigt bitte manch dumme/doppelte Frage.
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

IMHO:

Du bekommst die Märchensteuer erst dann wenn Du wieder ein KFZ kaufst, und das bei einem Händler.
Du bekommst diese 19% auch nicht wenn Du Vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Gruß
M.
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Hallo,
geh das ganze mal gelassen an. Der Gutachter wird den Wiederbeschaffungswert (Kauf i.d.R. bei einem Händler) ermitteln. Wie schon erwähnt, greift bei Gebrauchtwagenkauf beim Händler die Differenzbesteuerung. Das sind im Endeffekt nur wenige Prozentpunkte vom Gesamtpreis, die du erst dann ausbezahlt bekommst, wenn tatsächlich ein Ersatzwagen gekauft wird. So sind halt die Spielregeln des Versicherungsvertrages.
Rrrrichtisch.
...Die Frage ist, ob der Versicherung überhaupt der Kaufpreis genannt werden muss oder sie es überhaupt wissen will.
Normalerweise interressiert der Einkaufspreis nicht.
Zu empfehlen wäre m.E., schon jetzt die einschlägigen Angebote bei mobile etc. zu sichten und zu sammeln. Um notfalls der Versicherung zu beweisen, dass das Versicherungsgutachten zu schwach ausgefallen ist :D ...
Ich denke, dass das nicht erforderlich ist. Der Versicherer, bzw. der Gutachter muß die Preisfindung anhand real existierender Fahrzeuge in angemessener Entfernung nachweisen. Das heißt, es ist für einen Kunden in B nicht von Bedeutung, dass ein entsprechendes Fahrzeug in Freiburg verfügbar wäre und umgekehrt.
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Hallo nochmal,
was ist jetzt an dem Thema so schwierig??

Mir geistert grad nur ein Szenario durch den Kopf, was mir ein wenig Kopfzerbrechen bereitet: Wenn mir nur der Netto-Wiederbeschaffungspreis erstattet wird, sind das runde 16.000 EUR.

Angenommen, die zu schätzende Händlerprovision (Differenz zwischen Einkauf und Verkauf) beträgt 2000 Euro. Nur darauf sind 19 % Mehrwertsteuer fällig, also 380 Euro. Bezogen auf den Verkaufspreis von 20000 Euro sind das im Endeffekt 1,9 Prozent. Und in dieser Größenordnung rechnen auch die Versicherungen.

Also wirst du keine 4000 Euro "verbrennen", sondern lediglich 380 Euro, die dir die Versicherung bis zur Wiederbeschaffung vorenthalten kann. Also die Mehrwersteuer ist in der Größenordnung von Peanuts. Ruhig Blut...


Gruß
Alban
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Hallo Parafox,

Gerade gestern habe ich in den Medien gelesen, dass T5 am meisten geklautes Fahrzeug ist. Und stellte mir gleich die Frage: Warum?

Hallo Andreas!

Wenn ich richtig gelesen habe, sind das die Caravellen, die bei Klauern so beliebt sind. Eben die Groß-Familien-Kutschen und Gruppen-Taxis. Also bitte nicht den T5 allgemein als beliebtes Klau-Opfer vorführen. Wer klaut schon einen Transporter? Meinen ostereierbunten StartLine mit fünf Sitzen und Minimal-Ausstattung halte ich nicht für besonders klau-gefährdet.

Das müsste sich eigentlich bei den Versicherungsprämien abzeichnen. Weiß da jemand was genaueres?

Der Grund liegt aber sicherlich nicht bei der Ersatzteilversorgung in fernen Ländern, weil die T5 so anfällig sind ;-) . Sondern im bekannt stabilen Wert und der langjährigen Zuverlässigkeit. Und die Klau-Statistik bezieht sich ja wohl auf T4, an deren Langzeit-Tauglichkeit wohl niemand im Ernst zweifelt.

Grüße
vom


Brumm-Bär,
der gerne Genaueres erfahren würde.

P.S.: Den Auto-Klau wickelt man mit der Versicherung ab und gut ist.
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Hallo nochmal,
was ist jetzt an dem Thema so schwierig??



Angenommen, die zu schätzende Händlerprovision (Differenz zwischen Einkauf und Verkauf) beträgt 2000 Euro. Nur darauf sind 19 % Mehrwertsteuer fällig, also 380 Euro. Bezogen auf den Verkaufspreis von 20000 Euro sind das im Endeffekt 1,9 Prozent. Und in dieser Größenordnung rechnen auch die Versicherungen.

Also wirst du keine 4000 Euro "verbrennen", sondern lediglich 380 Euro, die dir die Versicherung bis zur Wiederbeschaffung vorenthalten kann. Also die Mehrwersteuer ist in der Größenordnung von Peanuts. Ruhig Blut...


Gruß
Alban

... danke Dir für die Antwort! Das beruhigt mich enorm. Also gibt es da feste Prozentsätze mit denen die Versicherungen kalkulieren? Da der Verkaufspreis bzw. der Händler ja sicher nicht kontaktiert wird und um seine Gewinnspanne bei diesem KFZ gefragt wird.
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

was soll das für ein quatsch sein.
es ist zwar richtig, dass der händler die mehrwertsteuer im enteffekt nur auf seinen erziehlten gewinn bezahlt.

das hat aber nichts damit zu tun, dass du selbst ja den vollen kaufpreis von ca 20000 eur bezahlt hast und für dich dabei eben knapp 3800 eur mehrwertsteuer. (und nicht 380 oder irgendgas)
beschaffst du dir keinen ersatz, kriegst leider von der versicherung auch nicht die mwst ersetzt. kaufst ein fahrzeug was günstiger ist, kriegst halt auch nur die mwst auf dieses fahrzeug ersetzt (sprich wenn du jetzt eine karre für 10000 eur kaufst bekommst du: ca 16000 eur + 1900 eur mwst ausgezahlt. die 16000 eur ergeben sich aus dem kauf deines fahrzeuges ohne mwst. die 1900 eur aus der mwst die dir beim kauf des neuen fahrzeugs anfällt und somit erstattet werden muss. kaufst ein fahrzeug was teurer ist, kriegst natürlich maximal die 3800 mwst erstattet und nicht mehr).

soweit jedenfalls mein verständnis zu der mehrwertsteuergeschichte.

"Ich habe mich vielleicht ein wenig missverständlich ausgedrückt - den Wagen habe ich von einem Händler gekauft, der wiederum das Fahrzeug von privat angekauft hat und hat bei diesem Fahrzeug die MwSt. nicht ausgewiesen."
Wo der händler das Fahrzeug her hat spielt für dich als Käufer keine Rolle.
Du hast es beim Händler gekauft.
---->Bist du als Käufer Privat aufgetreten, hast du Mwst in Höhe von 19% auf den Kaufpreis bezahlt. Dies sollte auf deiner Rechnung vom Händler auch so ausgewiesen sein.
--->Bist du als Käufer gewerblich aufgetreten und hast auf den Kauf keine Mwst ausrichten müssen - hast natürlich keinerlei Anspruch auf MWST von der Versicherung, da du ja deinen neuerwerb dann genauso ohne MWST kaufen kannst.

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Welchen Wiederbeschaffungswert die Versicherung ansetzt wirst du ja sehen.
Ich glaube kaum, dass du mehr wiederbekommst als du bezahlt hast.
Auch der Versicherung wird nicht entgehen, dass das Fahrzeug erst kürzlich auf dich zugelassen und Versichert wurde.
Es wäre also durchaus angemessen von der Versicherung, wenn sie sich den Kaufvertrag zeigen läßt - nach Prüfung ob der Kaufpreis dort real und angemessen war wirst du dann auch diese Summe erstattet bekommen (bzw etwas weniger. monatlicher abzug vielleicht der prozentanteil der auch bei einer kfz wandlung angesetzt wird). Die Summe natürlich auch ohne Mwst, falls du danach keinen anderen PKW beschaffst.

Sollte die Versicherung mit deutlich weniger kommen als du bezahlt hast, hast du zwei Argumente angemessen entschädigt zu werden:
a) dein Kaufvertrag, sofern der Preis dem Markt entsprach und nicht künstlich überteuert war
b) die allgemeine Marktlage (wenn du sagst deiner war vergleichsweise billig so kannst den vermutlich vernünftig mit Hilfe eines Sachverständigen nachweise, dass auch mindestens soviel Geld notwendig ist um wieder einen zu beschaffen. So genannte Schwackepreise oder sowas liegen beim Fahrzeug wie dem T5 halt leider oft deutlich unter dem was real am Markt verlangt wird.

Falls du meinst dein Fahrzeug war ein absolutes Schnäppchen, könnte es von Vorteil sein zu wissen, ob die Versicherung dazu berechtigt ist, Einsicht in deinen Kaufvertrag zu erlangen bzw von dir eine Kaufpreisnennung zu verlangen.
Sollte sie dazu nicht berechtigt sein erhöht das deine Chance mehr wieder zu bekommen als du bezahlt hast - in der Regel wird aber die Summe die sie zahlen will erschreckend gering sein, so dass dir in diesem Fall aber nichts anderes übrigbleibt als nachzuweisen, dass du für den Preis den sie dir zahlen wollen eben nichts vergleichbares am Markt bekommst (und da du beim Händler gekauft hast, sollten sie sich auch beim wiederbeschaffungswert auf diese Fahrzeuge konzentrieren. beim T5 sind die Privatinserate in der Regel auch erstmal kaum günstiger - weil die Privaten inserenten ihren krassen Wertverlust eben erstmal nicht wahr haben wollen und somit überteuert anbieten).

Ob es für dich Sinn machst:
- versicherungssumme auszahlen lassen
- t5 beschaffen damit du die mwst ausgezahlt bekommst
- t5 zu verkaufen weil du eigentlich was kleineres willst
mußt du selbst einschätzen. du gehst dann das risiko die Karre nicht zu dem Preis loszuwerden den du bezahlt hast. liegt insbesondere daran, dass du ihn ja beim Händler kaufst aber dann von Privat weiterverkaufen must (also der Käufer dann keinerlei Gewährleistung ansprüche an deinen Händler hat).
Vermutlich macht es dann mehr sinn gleich die Karre zu kaufen die du möchtest und falls die günstiger ist eben auch nur die darauf anfallende mwst zu bekommen.
Die Mwst Summe die dir dann entgeht, hättest du im laufe der Zeit mit deinem T5 eh verbrannt - sicher kein voller trost....
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

was soll das für ein quatsch sein.
Du meinst diesen hier?:
es ist zwar richtig, dass der händler die mehrwertsteuer im enteffekt nur auf seinen erziehlten gewinn bezahlt.
Das ist grottenfalsch. Die MwSt. ist eine Umsatzsteuer und fällt auf den erzielten Verkaufsumsatz an. Du verwechselst da was mit der Einkommen- oder Körperschaftssteuer.
Es wäre also durchaus angemessen von der Versicherung, wenn sie sich den Kaufvertrag zeigen läßt - nach Prüfung ob der Kaufpreis dort real und angemessen war wirst du dann auch diese Summe erstattet bekommen (bzw etwas weniger. monatlicher abzug vielleicht der prozentanteil der auch bei einer kfz wandlung angesetzt wird). Die Summe natürlich auch ohne Mwst, falls du danach keinen anderen PKW beschaffst.
Auch diese Aussage ist......Falsch.

Sollte die Versicherung mit deutlich weniger kommen als du bezahlt hast, hast du zwei Argumente angemessen entschädigt zu werden:
a) dein Kaufvertrag, sofern der Preis dem Markt entsprach und nicht künstlich überteuert war
Auch diese Aussage: Falsch
b) die allgemeine Marktlage (wenn du sagst deiner war vergleichsweise billig so kannst den vermutlich vernünftig mit Hilfe eines Sachverständigen nachweise, dass auch mindestens soviel Geld notwendig ist um wieder einen zu beschaffen.
Dafür legt der Gutachter den Wiederbeschaffungspreis fest.

...so dass dir in diesem Fall aber nichts anderes übrigbleibt als nachzuweisen, dass du für den Preis den sie dir zahlen wollen eben nichts vergleichbares am Markt bekommst (und da du beim Händler gekauft hast, sollten sie sich auch beim wiederbeschaffungswert auf diese Fahrzeuge konzentrieren.
Siehe Wiederbeschaffungswert im Gutachten
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

Hallo,
jetzt muss ich auch nochmal...

Man sollte halt auch in Foren (oder gerade dort?) keinen Unsinn verzapfen, den man sich irgendwie aus den Fingern saugt, gell.

In diesem Fred würde ich persönlich auf einen anerkannten Versicherungsfachmann hören, und das ist Keki zweifellos.

Für denjenigen, der es ganz genau wissen will, sei die Geschichte von Gebrauchtwagenhändler Schlitzohr empfohlen:
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=755
Jetzt alles klar?? :D

Für unseren Parafox dürfte im Endeffekt folgendes zutreffen:
Zitat:
"Bsp.: Gebrauchtwagenhändler Schlitzohr kauft ein Gebrauchtfahrzeug für 8.500,00 € und verkauft ihn weiter für 10.000,00 €. Er muss lediglich auf die Differenz von 1.500,00 € Umsatzsteuer bezahlen.

Da Gebrauchtwagenhändler sich nicht gern in Ihre Karten bzw. Kalkulationen einblicken lassen, teilen sie in den seltensten Fällen den Mehrwertsteuerbetrag mit. Um die Differenzbesteuerung dennoch zu berücksichtigen, hat sich bisher ein Abschlag von 2 % auf den Kaufpreis eingebürgert, der in etwa die Höhe der Differenzsteuer trifft."

Übrigens, ich bin kein Versicherungsfachmann, sondern habe einen Totalschaden (ist ja vergleichbar mit Diebstahl) schon mal von A-Z "durchgestanden", von daher weiß ich, wovon ich rede.

Gruß
Alban
 
AW: Mal eine generell Frage zur Regulierung eines Fahrzeugdiebstahls

" es ist zwar richtig, dass der händler die mehrwertsteuer im enteffekt nur auf seinen erziehlten gewinn bezahlt.
Das ist grottenfalsch. Die MwSt. ist eine Umsatzsteuer und fällt auf den erzielten Verkaufsumsatz an. Du verwechselst da was mit der Einkommen- oder Körperschaftssteuer."

Was soll daran falsch sein?
Wenn der händler eine Karre von einem Privatmensch für 12000 EUR(also Bruttopreis) ankauft und für 14000 EUR(ebenfalls Bruttopreis, incl Mwst) an einen Privatmensch verkauft, zahlt er unterm Strich, 319 EUR an Mwst/Umsatzsteuer und hat vereinfacht betrachtet 1681 EUR verdient.

Kauft er die Karre von einem Gewerblichen für 10084 EUR (das Netto von 12000 EUR Brutto) ein und verkauft sie für 11764 EUR (das Netto von 14000 EUR), hat er ebenfalls 1681 EUR verdient und 319 EUR an Mwst/Umsatzsteuer zu bezahlen.
Verkauft er die Karre an für 14000 EUR an einen Privaten muss er zwar 2235 EUR Mwst/Umsatzsteuer abführen - hat aber unterm Strich genauso 1681 EUR dran verdient.

Das der Begriff Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer nicht komplett gleichzusetzen ist, ist mir klar. Für den Privatmenschen aber so einfacher zu verstehen.

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"
Es wäre also durchaus angemessen von der Versicherung, wenn sie sich den Kaufvertrag zeigen läßt - nach Prüfung ob der Kaufpreis dort real und angemessen war wirst du dann auch diese Summe erstattet bekommen (bzw etwas weniger. monatlicher abzug vielleicht der prozentanteil der auch bei einer kfz wandlung angesetzt wird). Die Summe natürlich auch ohne Mwst, falls du danach keinen anderen PKW beschaffst.
Auch diese Aussage ist......Falsch."
->Bewußt im auch im Konjunktiv verfasst. Der Gutachter Entscheidet natürlich nicht aufgrund der Summe die in seinem Kaufvertrag steht. Der Kaufvertrag abzgl einer Gewissen Nutzung sollte aber für den Betroffenen einen gewissen Anhaltspunkt darstellen was er zu erwarten hat (falls er eben damals einen üblichen preis bezahlt hat)

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"
b) die allgemeine Marktlage (wenn du sagst deiner war vergleichsweise billig so kannst den vermutlich vernünftig mit Hilfe eines Sachverständigen nachweise, dass auch mindestens soviel Geld notwendig ist um wieder einen zu beschaffen.
Dafür legt der Gutachter den Wiederbeschaffungspreis fest."
->richtig. nur leider handelt der vermutlich erstmal im Sinne der Versicherung. ich kann ihm fast versprechen, dass die Summe deutlich niedriger sein wird, als das was er nach eigener mobile.de usw recherche so finden wird....(es sei denn seine karre war damals ein schnäppchen)

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"..so dass dir in diesem Fall aber nichts anderes übrigbleibt als nachzuweisen, dass du für den Preis den sie dir zahlen wollen eben nichts vergleichbares am Markt bekommst (und da du beim Händler gekauft hast, sollten sie sich auch beim wiederbeschaffungswert auf diese Fahrzeuge konzentrieren. Siehe Wiederbeschaffungswert im Gutachten "
->Hier ging es um die Annahme, dass im Gutachten eben eine Summe steht für die er eben so auf die schnelle doch keine vergleichbaren bekommt. Das ist leider häufig der Fall und "so bleibt ihm eben nichts anderes übrig....." als eben selbst einen Gutachter einzuschalten und abzuwarten wie die sich dann einigen....

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war das wirklich so falsch was ich da geschrieben hab??? hast du vielleicht nur falsch verstanden.
 
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