Stützlast und Achslast

Chris_Harz

Top-Mitglied
Ort
Göttingen
Mein Auto
T6.1 California Beach
Erstzulassung
07/2023
Motor
TDI® 110 KW EU6d-ISC-FCM DNAA
DPF
ab Werk
Motortuning
Nein
Getriebe
6-Gang
Antrieb
4motion
Radio / Navi
Radio Composition COLOUR
Extras
Differntialsperre, LED, Standheizung 2-Fach, Klima vo/hi, Anhängerkuppl. ab Werk, uvm.
Umbauten / Tuning
Goldschmitt 4-Kanal Luftfahwerk
Innenausbau
Batterie Management
Mein Rockton hat 3,2T zul. Gesamtgewicht und eine Achslast von 1720kg.

Demnach würde ich mit Reifen, die einen LI von 103 haben hinkommen.

Die Stützlast des Hängers ist in der 1720kg mit inbegriffen oder?
 
Hallo,
das kommt darauf an was im Fahrzeugschein/ ZulassBescheiniggTeil I steht.

Bei meinem "normalen" MV T5 steht ja drin, daß sich das zul GesG und die HA-Last "F.1/F.2 um je 100KG" im Anhängerbetrieb erhöht. Fehlt diese oder eine ähnliche Aussage, dann muß die Stützlast entspr. vom Ges.G/HA-Last abgezogen werden.

Ulli
 
Und wenn der LI des Reifens nicht reicht hat sich das eeh erledigt.
Unbesehen davon gibt VW ein Gesamtzuggewicht vor, das man auch nicht überschreiten sollte.
 
Ich hab den Fahrzeugschein noch nicht. Aber dann reicht der 103er li nicht.
 
Um das Thema aufzulösen, falls jemand mal die gleiche Frage hat.

Mein Rockton mit 3,2T zGG hat keine weitere Achlasterhöhung bei Anhänbetrieb.

In den Papieren steht +0kg bei Anhängerbetrieb für die Achslast.
 
Um das Thema aufzulösen, falls jemand mal die gleiche Frage hat.

Mein Rockton mit 3,2T zGG hat keine weitere Achlasterhöhung bei Anhänbetrieb.

In den Papieren steht +0kg bei Anhängerbetrieb für die Achslast.
Mit was für einem Loadindex wurde er denn ab Werk ausgestattet (ich nehme an, deine Frage nach LI 103 zielte auf alternative Bereifung?) ?
 
Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, bin aber der Meinung 106/107. Es handelte sich um den VancoContact, der nicht besonders gut fuhr.

Ich habe dann für Urlaubsfahrten mit dem Caravan auf Dunlop in 235/55-17 mit LI103 und anderen Felgen umgerüstet.

Fährt sich deutlich besser.
 
Da man mit dem Anhänger maximal 100 kmh schnell fahren darf findet folgende EWG Richtlinie Anwendung und führt dazu, dass man beim Anhängerbetrieb aufgrund der Stützlast keine Reifen mit erhöhter Traglast verwenden muss.



92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)
"Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist." (also im Falle des Anhängerbetriebs)
 
Was ist, wenn ein Fzg nachträglich aufgelastet wird? Bleibt die ursprüngliche Lasterhöhung lt COC (bei uns 100/85kg) erhalten oder müsste diese nochmals ausdrücklich erwähnt sein im Abnahmegutachten der Auflastung?
 
Da man mit dem Anhänger maximal 100 kmh schnell fahren darf findet folgende EWG Richtlinie Anwendung und führt dazu, dass man beim Anhängerbetrieb aufgrund der Stützlast keine Reifen mit erhöhter Traglast verwenden muss.

92/21/EWG Anh.II Punkt 3.2.3.1 (Massen und Abmessungen)
"Die technisch zulässige Höchstlast auf der Hinterachse darf um höchstens 15% überschritten werden, und die technisch zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand darf um höchstens 10% oder 100kg übeschritten werden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist; dies gilt nur für diesen besonderen Fall, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h begrenzt ist." (also im Falle des Anhängerbetriebs)
Heute erlebt bei der Einzelabnahme: TÜV-Prüfer will die Stützlast von der Achslast hi und zGG abziehen. Ich weise auf die o.g. EU-Regelung hin. Antwort: Die Abnahme ist nach nationalem Recht, EU zählt nicht. Kompromiss in den Papieren: Reduzierte Lasten nur beim Hängerbetrieb. Damit kann ich leben ... wenn ein Anhänger dran kommt, bekommt der eben mehr zugeladen ;)
 
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