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Gelöscht 129107
Guest
Gibt es konkrete Erfahrungen mit einer Rückabwicklung, Wandlung oder Schadensersatz auch beim T 6 ? Besonders bei den sogenannten Bestandfahrzeugen von Mitte 2015 bis Herbst 2017 ? Über meinen RA habe ich erfahren, dass durchaus gute Erfolgsaussichten bestehen würden wegen der Abgasproblematik zu klagen. Interessant wäre auch zu erfahren, wie die konkrete Berechnung der sogenannten Nutzungsentschädigung aussieht beim Cali. Tatsache ist doch, dass bei den Bestandfahrzeugen bisher noch kein update erfolgt ist. Diese Fahrzeuge entsprechen also nicht den erforderlichen Abgasvorschriften. Auch wenn ein update in nächster Zeit aufgespielt wird, handelt es sich nicht mehr und ein Fahrzeug wie gem. Kaufvertrag von VW zugesagt. Das Fahrzeug hat dann einen Mehrverbrauch von adblue, wie zu hören ist, die Steuer wird erhöht und die Leistung vermindert von bisher 204 PS auf 198 PS. Weitere Langzeitfolgen noch nicht abzusehen. Das Fahrzeug entspricht somit ohne update nicht den von VW zugesagten Umweltvorschriften und steht wohl mittelfristig auch auf der Abschussliste, ebenso mit update ist es nicht mehr das Fahrzeug, wie ursprünglich bestellt und gekauft. So oder so, ein Grund rechtlich gegen VW vorzugehen.