Abnehmbare Anhängerkupplung dauerhaft draußen lassen

Hias1701

Jung-Mitglied
Mein Auto
T6.1 Multivan
Erstzulassung
06/2021
Motor
TDI® 150 KW EU6d-ISC-FCM DMZA
Getriebe
Autom.
Ausstattungslinie
Cruise
Liebe Bulli-Experten,
ich überlege, die abnehmbare AHK meines Multivans als "Abschreckung" vor Parkplatzremplern dauerhaft draußen montiert zu lassen.
Hat jemand von Euch Erfahrungen, ob ich da mit Verrostungen rechnen muss (z.B. dass sich die AHK nach Monaten nicht mehr lösen lässt)?
Die Kugel wird natürlich mit einer Kappe geschützt.
Vielen Dank im Voraus für Eure Tipps!
VG Hias
 
die AHK nach Monaten nicht mehr lösen lässt
Hallo Hias,
so wird es kommen.
Rosten wird da nicht viel, eher festgammeln.
Aber ein wenig vorbeugen kann man schon.
Fett an die Aufnahme und WD40 o.ä. an den Verriegelungsknopf.
Und 1x im Monat ab/an ist ja nun kein großer Aufwand.
 
Hatte ich bei unserem Golf 5 so gemacht (der hat exakt das gleiche System wie der T6.1).
War ein ziemlicher Spaß, das nach einigen Jahren wieder zu lösen. Es kam ein 2kg Fäustel zum Einsatz.
 
Von der abschreckenden Wirkung mal abgesehen wäre ich vorsichtig in Sachen Versicherungsschutz. Im Zweifel bekommst du bei Feindkontakt (unverschuldeter Auffahrunfall…) Schwierigkeiten weil so eine abnehmbare Anhängerkupplung mehr Schaden hinterlassen hat als eine abgenommene. ;)
 
Ich habe die noch nie abgemacht. Werde bei gelegenheit mal den Schlüssel suchen und dann berichten 😎
 
Zitat §30c (1) STVZO: „Am Umriss der Fahrzeuge dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden.“
 
..unverschuldeter Auffahrunfall…) Schwierigkeiten weil so eine abnehmbare Anhängerkupplung mehr Schaden hinterlassen hat als eine abgenommene. ;)
Davon hat man hier schon öfter gelesen.
Aber ist das Tatsache so??
Ich sehe das ein wenig anders.

Screenshot 2023-02-15 at 12-44-55 Abnehmbare Anhängerkupplung.png
 
Wo ist da der unterschied zur festverbauten😏
 
Dass sie nicht fest verbaut ist. :D

In der Praxis werden die Versicherer aber sicher keine Klage vom Zaun brechen. Kosten / Nutzen…
 
Abgenommen werden muß die Kupplumg zwingend wenn das Kennzeichen dadurch verdeckt wird, eine generelle Pflicht ist mir unbekannt.
Selbst der ADAC schreibt das dies theoretisch möglich ist, aber in der Praxis bislang nicht so ist.
Ab und zu abnehmen würde ich die Kupplung schon, damit sie nicht festgammelt.
Gruss
 
Danke an alle für die vielseitige Diskussion!!
 
Immer dieses Schreckgespenst mit den Versicherungen, die nur darauf warten, dass man auch nur den geringsten Fehler begeht, den sie dann schamlos zur Leistungskürzung verwenden.

Rechtlich haben die Versicherungen keine Handhabe (s.o.), sie können (und werden vielleicht auch) versuchen, den bösen AHK-Nicht-Abmontierer einzuschüchtern.

Muss jeder selber einschätzen. Ich lasse meinen Kugelkopf ganzjährig drauf, spendiere ihm hin und wieder eine Fett/Öl-Packung.
 
Habe lange überlegt, ob ich beim gefühlten 10.000ten Beitrag dazu was schreiben soll, aber gut - geht ja nun um den T6.1, da kann man ja die Beiträge der Vormodelle nicht vergleichen 🤷‍♂️ 😲 😜

Keine Ahnung wie oft das schon beschrieben wurde, aber ...

- Pflicht zur Abnahme ... gibt es nicht ... nur angeblich in anderen Ländern auch bei der Durchreise. Glaube die Schweizer sind da sehr penibel

- Festrosten wird wohl immer ein Problem sein, wenn was beweglich angebracht ist und dann längere Zeit der Witterung ausgesetzt ist.

Einfach mal mit entsprechenden Schlagwörtern suchen - zB gibt es mit "AHK dran" schon 16.000 Ergebnisse (die aber auch was anderes behandeln könnten)
 
Keine Ahnung wie oft das schon beschrieben wurde, aber ...

- Pflicht zur Abnahme ... gibt es nicht ... nur angeblich in anderen Ländern auch bei der Durchreise. Glaube die Schweizer sind da sehr penibel

-
Nein, auch in der Schweiz definitiv nicht Pflicht, das Stammtisch-Gerücht hält sich aber erstaunlich wacker.

Quelle: TCS:

In der Schweiz gibt es keine Bestimmung, dass abnehmbare oder schwenkbare Anhängerkupplungen bei Nichtgebrauch abmontiert werden müssen. Aber das Nummernschild muss gut lesbar sein und darf nicht von der Kupplung verdeckt werden.
 
Von der abschreckenden Wirkung mal abgesehen wäre ich vorsichtig in Sachen Versicherungsschutz. Im Zweifel bekommst du bei Feindkontakt (unverschuldeter Auffahrunfall…) Schwierigkeiten weil so eine abnehmbare Anhängerkupplung mehr Schaden hinterlassen hat als eine abgenommene.

Davon hat man hier schon öfter gelesen.
Aber ist das Tatsache so??
Ich sehe das ein wenig anders.
Ich auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jaaaa ist schon wieder gut - mir ging’s nicht drum, Stammtischweisheiten zu verbreiten. Alles was ich damit zum Ausdruck bringen wollte:
Man geht potenziellem Ärger aus dem Weg wenn man sie abmacht. Punkt. :D

Steht ja jedem frei, das Ding dran zu lassen.
#outlaw 8)
 
Beim Autokauf montiere ich die abnehmbare Anhängerkupplung und lasse sie für immer montiert. Ob da was rostet oder gammelt weiß ich nicht und ist mir auch egal; ich betrachte sie wie eine starre Anhängerkupplung.
 
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