So, der Drops ist gelutscht.
Im Beisein der Richterin wurde nochmal von 2 Damen des Zolls gemessen und gerechnet.
Personenbeförderungsraum 58,xx %, Laderaum 41,xx %. Damit bleibt es beim Pkw-Steuerbescheid, und das endgültig.
Die Richterin hatte sich gut in die Materie eingelesen und die Gesetzeslage ab 12.12.2012 (O-Ton: "...Datum...lässt sich gut merken...") bezüglich der z. T. bis dahin sehr individuell festgesetzten Entscheidungen der Finanzämter ausführlich erklärt. D. h. es werden grundsätzlich nur noch die Flächen im Fahrzeug als Bemessungsgröße herangezogen. Verhältnisse vom Gesamtgewicht der Personen zum Ladungsgewicht stehen nicht mehr zur Debatte.
In Absprache mit meinem Anwalt wurde die Klage zurückgezogen. Den Versuch war es trotz alledem wert.
Im übrigen waren an dem Tag 3 Verhandlungen bezügl. der KFZ-Steuer gegen das HZA angesetzt. Leider war keiner der anderen Kläger einschl. Fahrzeug zu sehen.
Wie die FA die Gesetzeslage für sich bezügl. 1% Regelung bzw. Fahrtenbuch bewerten, war nicht Gegenstand der Verhandlung.
Was da noch kommt oder auch nicht, keiner kann was sagen...