Wenn du so ein Verfechter der "Vorschriften" bist, erkläre doch kurz warum.......
Ich bin Vorschriftenanwender, nicht Vorschriftenautor. Für Deine Anliegen findest Du die richtigen Ansprechpartner in den einschlägigen Vorschriftengremien. Dort wird Dir ein starker Wind aus widersprüchlichen wirtschaftlichen Interessen entgegen wehen. Die einen wollen zusätzliches Material verkaufen, die anderen wollen nicht bezahlen (Beispiel Hersteller >< Wohnbauträger).
Die Erfahrung zeigt, dass fortschrittliche Bauteile stets nachhinkend in das Vorschriftenwerk Eingang finden. Z.B. seinerzeit beim FI-Schalter, jetzt gerade beim Brandschutzschalter. Zuerst Vorschrift für besonders exponierte Bereiche, für den Rest nur Empfehlung. Irgendwann einmal dann Vorschrift für weitere Bereiche (z.B. "alle Steckdosenstromkreise bis xy A").
Vorschriften sind grundsätzlich da, um beachtet zu werden. Die Einsicht für manche Norm mag beim Einzelnen fehlen (gilt natürlich auch für mich selbst), trotzdem besteht sie aber. Die Folgen einer Missachtung reichen dann eben "nix passiert" bis Kerker (ich denke jetzt weiter bis zum Strafrecht).
Beim Schnellfahren wird man recht häufig bestraft, bei nur einem Mangel in einer elektrischen Anlage wird sehr oft nichts passieren, da müssen meist schon mehrere Fehlerbedingungen gleichzeitig erfüllt sein (Dank derer, die in den umliegenden Bereichen die Vorschriften beachtet haben).
Ich wundere mich nur immer wieder, mit welcher Leichtfertigkeit mit der Elektrizität umgegangen wird. ich kann mich nicht erinnern, hier in diesem Forum schon einmal über vergleichbaren Leichtsinn im Umgang mit Gasanlagen gelesen zu haben. Warum nicht? Ist doch auch nichts dabei, Rohre abzulängen, zu biegen und zu verschrauben. Oder gibt es für diese Gefahren höheres Bewusstsein?
Badewanne: verlangt nach einem "zusätzlichen Potentialausgleich", sprich kürzest möglicher Verbindung aller leitfähigen Teile (Ablaufventil, Armaturen, Wasser- und Heizungsrohre etc.) Eine Verbindung zur PE-Sammelschiene im Verteiler oder zum Hauptpotentialausgleich wird von VDE 0110 Teil 701 gefordert, nach ÖVE ÖNORM 8001 Teil 4 ist diese Verbindung dann entbehrlich, wenn durch die Rohrleitungen bereits eine Verbindung zum Hauptpotentialausgleich besteht (für CH habe ich nicht recherchiert). Bei Anwendung von nicht leitfähigen Materialien (Polyester, Kunststoffverbundrohre...) oder für einzelne isoliert montierte Metallteile entfallen diese Verbindungen.
...und noch ein letzter Satz: wer von einpoligen Fehlerstromschutzschaltern schreibt, sollte selbst keine Arbeiten an elektrischen Anlagen ausführen. (soll nicht überheblich sein, sondern ist als wirklich sehr gut gemeinter Ratschlag zu verstehen! Es möge sich niemand persönlich angegriffen fühlen!)
Pardon für OT