Solltest du den Polizeiarzt kennen, der durch diese Aussage wohl Dienstgeheimnis als auch Berufsgeheimnis verletzt, hast du ihm gerade einen Bärendienst erwiesen. Wird sich sicher freuen, sollte sowas publik werden.
Weder die Aussage des Polizeiarztes (gibt es das denn überhaupt
Als Polizeiarzt wäre er Beamter.
Moin,
okay… Mutmaßungen über Unfallhergänge sind immer problematisch… nicht so sehr wegen Datenschutz (/Kennzeichen Namen werden eh nicht genannt)
sondern eher wegen der fehlenden Fachkenntnis hier ferndiagnostisch Unfallhergänge zu entschlüsseln.
Diagnose… bringt auch gleich den Arzt ins Spiel: Wenn ein Arzt oder Tischler, Supermarktkassierer etc. irgendwas über einen Unfallhergang sagt: „Kfz X soll sich mit hoher Geschwindigkeit dem Fahrzeug Y in die Seite und nachfolgend überschlagen haben“ (o.ä) aussagt, dann ist das eine bloße Vermutung und besitzt überhaupt keine Rechts- und Deutungskraft…
Auch der Arzt darf da sein statement zu abgeben.. das ist eine rein private Äußerung, da er ja nicht aus Ermittlungsakten zitieren kann…
UND es überhaupt nicht in sein Berufsfeld fällt. Genauso, wie beim Tischler etc…
Der „leichenschauende Arzt“… das ist auch wieder so eine Gemengelage…
Was ist eine Leichenschau…? Was ist die Feststellung der Todesursache? Was ist die Feststellung des Todes einer Person?
Das sind unterschiedliche Dinge.
Den Tod kann (darf) ein Arzt meist vor Ort feststellen, da gibts klare Kriterien, ab wann ein Mensch als tot bezeichnet werden kann.
Spätestens bei der Frage ob natürliche oder nicht natürliche Todesursache wird es heikel, evtl. muß die Ursache ja geklärt werden, damit ist der Mensch zwar immer noch tot, aber der Leichnam wird nicht zur Bestattung freigegeben, weil die Ursache noch geklärt werden muß.
Welcher Arzt macht was…
Der zufällig am Unfallort anwesende Arzt (jeglicher Fachrichtung) wird sich evtl. an Erste Hilfe Maßnahmen beteiligen, unter eher sehr konstruierten Umständen (keine Notärztl. Versorgung) wird er evtl. auch den Abbruch sämtl. lebensrettender Maßnahmen aufgrund Todeseintritt anordnen und den Tod feststellen.
Das dürfte sich aber nur höchst selten so ergeben.
meist ist ja ein hinzugerufener Notarzt des Rettungsdienstes damit betraut.
Der ist aber kein „Polizeiarzt“… den gibt es sicherlich, ist vllt. Beamter und zuständig für die ärztl Versorgung („freie Heilfürsorge“) als Personalarzt.
Dann hätten wir noch den (verbeamteten) Amtsarzt… der kommt zu solchen Ereignissen, auch aus Zeit und Alarmierungsgründen, eher nicht.
Den trifft man eher in besonderen Fällen… z.B. Zwangseinweisung …
Und dann wäre da noch der „ehrenamtliche“ Arzt, der für die Polizei „Blutproben“ zieht. Das hat n Kumpel ne Zeitlang gemacht…
aber das Ganze eskaliert hier unnötig… daher, wie schon gehabt, Pause im Thema.