TFL LED mit Zulassung

AW: TFL LED mit Zulassung

Ja bin schon wieder zurück...,hab ja auch schon was geschrieben :D

RL und A steht für TFL und für Begrenzungs- sowie Umrissleuchte. Die Originalen Begrenzungleuchten können mit Sicherheit weiter verendet werden. Oben auf dem Bild steht ja unter "Anzahl" eindeutig die Erklärung dazu.
 
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Ist denn jetzt Standlicht = Positionslicht?

Nich 2 Jahre im Forum und ich werde KFZ-Sachverständiger :confused:

@Veith erhelle mich:pro:


Hallo

Nein, Standlicht ist Begrenzungslicht!
 
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Ja bin schon wieder zurück...,hab ja auch schon was geschrieben :D

RL und A steht für TFL und für Begrenzungs- sowie Umrissleuchte. Die Originalen Begrenzungleuchten können mit Sicherheit weiter verendet werden. Oben auf dem Bild steht ja unter "Anzahl" eindeutig die Erklärung dazu.

In den verschiedenen Texten steht aber eindeutig, deaktivieren :confused:. Bei BMW ist es ja nur 1 sieht nur aus wie 2 Ringe ;).

Mehr steht da nicht drauf?

Doch, war zu faul:

SAEPY2 08
TVK 82 DOT
DRL
2578
E1
00RL 02A

Die PVC Sorte hab ich mal weg gelassen. Erstaunlich das vor lauter Text noch Licht raus kommt.

Hallo

Nein, Standlicht ist Begrenzungslicht!

Hat dann der T5 gar kein Positionslicht :confused::confused::confused:
 
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Bei Deinem Text steht 2 max 4.

In ECE R-48: dürfen nur 2 Positionsleuchten, nach vorn aktiv sein.

Ist max 4 dann 2 nach vorn und 2 nach hinten?

Kein Wunder, daß unsere "Freunde und Helfer" da nicht durch sehen.

Gruß Sören
 
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Hallo Sören,

kannst du bitte mal ein Nahbild der eingebauten Lampen machen mit Zündung aus? Ich wollte mal sehen, wie genau die Lampen in die Rundungen passen.


Hallo Veit,

nun war es doch wieder dunkel :(. Ich habe mal ein paar Ausschnittsvegrößerungen gemacht, da sollte es besser zu erkennen sein.

Gruß Sören
 

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Hallo zusammen,

macht es richtig und ordentlich.
Ab 07.02.2011 wird der Einbau von TFL europaweit zur Pflicht, zumindest in neuen PKW und Transportern. Ab 2012 sollen dann LKW dran sein.
Von einer Nachrüstung ist bisher noch keine Rede.

Quelle: Verkehrsrundschau Newsletter vom 24.09.08
- Tagfahrlicht wird Pflicht-
EU-Kommission legt Richtlinie vor: Neufahrzeuge müssen ab 2011 mit Tagfahrleuchten ausgerüstet sein

Grüsse

extrapapa
 
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Ich nochmal

wenn sich jemand für Details interessiert, hier ist der Link:

Tagfahrlicht wird Pflicht

tschüss

extrapapa
 
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Bei Deinem Text steht 2 max 4.

In ECE R-48: dürfen nur 2 Positionsleuchten, nach vorn aktiv sein.

Ist max 4 dann 2 nach vorn und 2 nach hinten?

Kein Wunder, daß unsere "Freunde und Helfer" da nicht durch sehen.

Gruß Sören

Hallo Sören

Das ist ja zum Glück nicht "mein" Text, also nicht auf meinem Mist :D gewachsen. Also dann nochmal langsam... . 4 heißt nicht 2 vorne und 2 hinten. Begrenzungsleuchten gibt es generell nur vorne an Kfz, hinten heißen die Schlussleuchten. Oder auch anders gesagt, vorne sind die Begrenzungsleuchten da und zum Licht machen dass Abblendlicht, hinten sind die Rückleuchten da und zum Licht machen der Rückfahrscheinwerfer. Nun nochmal zur Stückzahl der Begrenzungsleuchten, 2 sind vorgeschrieben, 4 dürfen es maximal sein - wenn 2 im Scheinwerfer integriert sind. Beim T5 sind ja 2 Begrenzungsleuchten im Scheinwerfer integriert, da können also noch 2 zusätzliche montiert werden.

Und um endgültig Verwirrung zu stiften, bei Umrissleuchten (beim LKW oben auf dem Dach nach vorne weiß leuchtend), dürfen nur 2 Stück verbaut werden - ohne Ausnahme. Deswegen steht auch bei der HELLA Anleitung, dass im Zweifelsfall ein TÜV-Prüfer zu befragen ist damit er dann entscheidet, als was er die Hella Leuchten dann sieht. Wenn er die Hella Leuchten als Umrissleuchten sieht, müssen die serienmäßigen UMRISSLEUCHTEN deaktiviert werden. Aber nicht das Begrenzungslicht.
Das ist alles genau beschrieben, aber das zu erklären wäre vielleicht zu schwierig. Ich versuche es mal grob: TFL habe eine max. Anbaulage von 1,5m. Begrenzungsleuchten auch. Umrissleuchten können ganz oben rauf, also max. 4m, aber immer mind. Oberkante Windschutzscheibe. Man könnte also bei einem PKW die HELLA TFL aufs Dach kleben (wenn unter 1,5m), als TFL nutzen und im gedimmten Zustand als Umrissleuchte. Dann könnte man zu den serienmäßigen Begrenzungsleuchten (im Scheinwerfer integriert) noch 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten anbauen (aber ohne extra Schalter wie weiter oben gefragt :))

Mehr Licht gibt es nach vorne wirkend offiziell nicht, LKW als Tannenbaum wird nur geduldet, bis man auf einen bösen Grünen/Blauen trifft. Man baut ja auch gerne - Achtung! wieder neuer Begriff! - Spurhalteleuchten vorne an, obwohl diese nur hinten am äußersten Rand des Leuchtenträgers zulässig sind.

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Hat dann der T5 gar kein Positionslicht :confused::confused::confused:

Die Leuchte ist demnach als TFL, als Begrenzungsleuchte sowie als Umrissleuchte zugelassen.

Positionslicht hat der T5 nicht, ich denke Positionslicht ist mit Umrissleuchten vergleichbar.


Du kannst also deine originalen Begrenzunglampen wieder reinstecken, du hast dann die beiden serienmäßigen im Scheinwerfer und die beiden zusäzlichen.
 
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Hallo Veit,

nun war es doch wieder dunkel
Gruß Sören

G.nabend

Bitte bitte noch ein Foto von vorne, nah. Das ist bestimmt eine bessere Lösung als die RSL Ansätze vom Anfang der TFL Sache am T5.
 
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G.nabend

Bitte bitte noch ein Foto von vorne, nah. Das ist bestimmt eine bessere Lösung als die RSL Ansätze vom Anfang der TFL Sache am T5.

Ist aus ca. 5 Meter Entfernung, stehend (Objektiv ca. 180cm Höhe) aufgenommen.
Mal extra nicht aus der Hocke, direkt in die TFL.

Andere Bilder habe ich im Moment nicht. Das 2. ist nur ein Ausschnitt.

Der Hinweis mit dem TÜV ist nicht von Hella, steht bei einem anderen Anbieter (1. Link).

Den Satz ignorierst Du aber zuverlässig:
ECE R-48: dürfen nur 2 Positionsleuchten, nach vorn aktiv sein.

Ich habe von Dir gelernt: Positionsleuchten= Begrenzungslicht

Wenn mehr als 2 sein dürfen, warum betrachtet man dann die 2 BMW Ringe als 1 Leuchte?
Steht die STVO über ECE, ich glaub nicht?

Da es diverse Hersteller als Pflicht ansehen, daß die werksseitigen Leuchten deaktiviert werden, lass ich die Teile draussen.

Gruß Sören
 

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ECE R-48: dürfen nur 2 Positionsleuchten, nach vorn aktiv sein.

Ich habe von Dir gelernt: Positionsleuchten= Begrenzungslicht

Wenn mehr als 2 sein dürfen, warum betrachtet man dann die 2 BMW Ringe als 1 Leuchte?
Steht die STVO über ECE, ich glaub nicht?
Gruß Sören

Hallo

Den Satz habe ich mehrfach nicht ignoriert.

Es gibt am T5 überhaupt gar kein Positionslicht!

Generell gibt es an allen KFZ nur folgende nach vorne weiß abstrahlende Leuchten: Begrenzungsleuchten (Parklicht), Umrissleuchten, Abblendlicht, Fernlicht, Tagfahrlicht, Nebelscheinwerfer.


Ich habe geschrieben das Begrenzungsleuchten gleich Parkleuchten sind! Nicht Positionsleuchten!


Die beiden BMW Ringe betrachtet man als eine Leuchte, da beide Ringe in EINEM Lampengehäuse verbaut sind!!! Wie viele Leuchtmittel haben denn deine HELLA LEDayLINE? Etwa nur eines oder doch fünf? Und die werden genauso wie beim BMW als eine Leuchte gesehen. Der T5 hat eine dritte Bremsleuchte, welche mit 18 LED´s befeuert wird. Also keine 18 Bremsleuchten!


Ach ja, der Inverkehrbringer der Meinung das originale Begrenzungslicht sei zu deaktivieren hat mit Sicherheit Begrenzungs- und Umrissleuchte verwechselt.

Und denk dran, Positionslicht gibt es nicht an Kfz, nur an SCHIFFEN und FLUGZEUGEN !!!

Positionslicht ? Wikipedia
 
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in der Hella Anleitung steht: ... muß das serienmäßige Positionslicht deaktiviert werden.

Zitat aus dem 1. Link:

1.1) ECE-R48 Richtlinien für Positionslicht/Standlicht

Anbringung
Zulässig bei Kraftfahrzeugen
Anzahl


2
....

Elektrische Schaltung
auch bei Fern- und Abblendlicht ständige Funktion, bei zusätzlichem
Positionslicht müssen die werksseitigen, vorhandenen Positionsleuchten
dauerhaft stillgelegt werden (bitte sprechen Sie mit Ihrem lokalen Tüv-
Prüfer)

aus 2. Link

Wenn das Fahrzeug bereits 2 Positonsleuchten verbaut hat (z.B. in den Hauptscheinwerfern) dürfen keine weiteren Positionsleuchten mehr angeschlossen werden. Sollte somit das Tagfahrlicht auch als Positionslicht genutzt werden, müssen die werksseitigen Positionsleuchten deaktiviert werden.


Die erste Aussage ist von Hella, die 2. von Nolden, die 3. ?? Wenn die sich alle nicht auskennen... Sehe schon den ersten Abmahnanwalt durch die Gegend ziehen.

Hallo

Den Satz habe ich mehrfach nicht ignoriert.

Es gibt am T5 überhaupt gar kein Positionslicht!

Generell gibt es an allen KFZ nur folgende nach vorne weiß abstrahlende Leuchten: Begrenzungsleuchten (Parklicht), Umrissleuchten, Abblendlicht, Fernlicht, Tagfahrlicht, Nebelscheinwerfer.

Ich habe geschrieben das Begrenzungsleuchten gleich Parkleuchten sind! Nicht Positionsleuchten!

Die beiden BMW Ringe betrachtet man als eine Leuchte, da beide Ringe in EINEM Lampengehäuse verbaut sind!!! Wie viele Leuchtmittel haben denn deine HELLA LEDayLINE? Etwa nur eines oder doch fünf? Und die werden genauso wie beim BMW als eine Leuchte gesehen. Der T5 hat eine dritte Bremsleuchte, welche mit 18 LED´s befeuert wird. Also keine 18 Bremsleuchten!
Stimmt. vertehe sogar ich ;)


Ach ja, der Inverkehrbringer der Meinung das originale Begrenzungslicht sei zu deaktivieren hat mit Sicherheit Begrenzungs- und Umrissleuchte verwechselt.
Meinst Du wirklich, daß sich die Jungs bei Nolden, Hella und Co sich nicht auskennen?
Das wird doch sicher noch mal rechtsverbindlich abgeprüft.

Und denk dran, Positionslicht gibt es nicht an Kfz, nur an SCHIFFEN und FLUGZEUGEN !!!

Sind Lichter = Leuchten ?

Positionslicht ? Wikipedia

Ich glaub ich muss an der Stelle mal aussteigen.
Habe eine ähnliche Diskusion auf motor-talk gefunden. Da kam auch nicht wirklich ein Ergebnis raus.

Da hier in der Gegend jeder 2. bei Hella arbeitet, habe ich nun bei jedem Fest eine Gesprächsgrundlage (nur wenn die Feier nichts taugt und ich die nächsten 2 Tage frei habe). Ich frage dann einfach mal die Jungs aus der Entwicklung nach den Richtlinien. 8)

Gruß Sören

 
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Sind Lichter = Leuchten ?

Nein, die Positionsleuchte ist der Gegenstand und das Positionslicht ist das Licht was ausgestrahlt wird.


Meinst Du wirklich, daß sich die Jungs bei Nolden, Hella und Co sich nicht auskennen?
Das wird doch sicher noch mal rechtsverbindlich abgeprüft.

Die Jungs und Mädels kennen sich mit Sicherheit aus, nur ich denke das du immer noch etwas verwechselst... . --> ein Absatz weiter


Wenn das Fahrzeug bereits 2 Positonsleuchten verbaut hat (z.B. in den Hauptscheinwerfern) dürfen keine weiteren Positionsleuchten mehr angeschlossen werden. Sollte somit das Tagfahrlicht auch als Positionslicht genutzt werden, müssen die werksseitigen Positionsleuchten deaktiviert werden.

Am T5 hast du kein Positionslicht, das hab ich doch nun schon mehrfach geschrieben!!! Du hast da Begrenzungslicht in den Lampengehäusen! Du kannst die Hella Teile als Positions- und als Begrenzungslicht nutzen. Positionslicht ist mind. ÜBER der Windschutzscheibe!!!
Ich bin jetzt bei dem Begriff Positionsleuchte geblieben, da heute die Positionsleuchte bei Kfz eine Umrissleuchte ist.




Ich weiß jetzt nicht wirklich was daran so schwer ist zu verstehen.
 
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Generell gibt es an allen KFZ nur folgende nach vorne weiß abstrahlende Leuchten: Begrenzungsleuchten (Parklicht), Umrissleuchten, Abblendlicht, Fernlicht, Tagfahrlicht, Nebelscheinwerfer.

Positionslicht gibt es nicht an Kfz, nur an SCHIFFEN und FLUGZEUGEN !!!

Wenn das Fahrzeug bereits 2 Positonsleuchten verbaut hat (z.B. in den Hauptscheinwerfern) dürfen keine weiteren Positionsleuchten mehr angeschlossen werden. Sollte somit das Tagfahrlicht auch als Positionslicht genutzt werden, müssen die werksseitigen Positionsleuchten deaktiviert werden.

Am T5 hast du kein Positionslicht, das hab ich doch nun schon mehrfach geschrieben!!! Du hast da Begrenzungslicht in den Lampengehäusen! Du kannst die Hella Teile als Positions- und als Begrenzungslicht nutzen. Positionslicht ist mind. ÜBER der Windschutzscheibe!!!
Ich bin jetzt bei dem Begriff Positionsleuchte geblieben, da heute die Positionsleuchte bei Kfz eine Umrissleuchte ist.

Ich weiß jetzt nicht wirklich was daran so schwer ist zu verstehen.

Hallo Veit.

Ich wollte doch nichts mehr schreiben ;(;(

Oben steht, daß es Positionslicht nicht am KFZ gibt, unten steht Positionslicht ist mindestens über der Windschutzscheibe.

Mindestens 3 Hersteller verweisen also auf eine Tatsache, die es nach Deiner Meinung nicht gibt. Warum machen die DAS?

Wenn ich die Lampen gedimmt betreibe meint Hella es wären Positionsleuchten. Als TFL darf ich aber max. 1,5 Meter hoch gehen, bei Dir muss ich die Teile über die Windschutzscheibe hängen :confused:.

Und Du fragst: Ich weiß jetzt nicht wirklich was daran so schwer ist zu verstehen.:confused::confused:

Keiner versteht mich :help::help:

Gruß Sören
 
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Nun habe ich doch gleich mal einen Entwicklungsingenieur von Hella gefragt (war auch mein TFL-Lieferant :)).
Bei der Entwicklung von Scheinwerfern spricht man von PO-Licht (Positionslicht) oder Standlicht. Das sind die Lampen mit 5Watt. Das ist kein Begrenzungslicht!
In Scheinwerfer wird kein Begrenzungslicht eingebaut.

"Die 2 5Watt Lampen im Scheinwerfer müssen deaktiviert sein, wenn die LEDayLine als Positionslicht verwendet werden."

Er hat aber nicht den Scheinwerfer für den T5 entwickelt. ;)

Meine bleiben auf jeden Fall aus. Ich gehe mal davon aus, daß man sich bei den Herstellern schon auskennt.

Gruß Sören

http://www.hella.com/produktion/HellaAT/WebSite/MiscContent/Download/Handel/Beleuchtung/NeuheitenD_NeuTT.pdf

Suche mal da nach Positionslicht, ich erkenne da keinen Unterschied zum T5 Scheinwerfer.
 
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Weiter gehts - gut so


Hallo Sören,

du schreibst das in den Scheinwerfer kein Begrenzungslicht verbaur wird. Dann muss ich mal von hinten anfangen... .
Du hast doch am T5 Parklicht, Zündung aus, Blinker l. o. r. ? Gut. Du hast aber keine Parkleuchten an deinem Bus, sondern dein vorderes Begrenzungslicht und deine hintere Schlussleuchte übernehmen die Funktion der Parkleuchten. Als "Unterstützung" meiner Aussage habe ich dir dazu die Artikelnummer 3.17 aus dem aktuellen Prüfbuch für "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen" der gesamtdeutschen Prüfingenieure als Aufsichtsbehörde der Länder mit als Foto eingestellt. Sorry, hab keinen Scanner :).
 

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Morgen Veit,

ich habe nur wiederholt was mir der Hella-Ing. gesagt hat.

Wenn ich jetzt mal Den Foto nehme, komme ich immer noch auf "jede Seite eine".
Wenn vorn 2 und hinten 2 ist sicher die Beleuchtung links und rechts gemeint, vorn beide Seiten an und hinten auch. Ich hätte ja dann vorn 4?!

Wenn Du in der angehangennen PDF geschaut hast, werden Dir die Scheinwerfer für Astra und Golf aufgefallen sein. Diese Scheinwerfer haben als 5Watt Lampe das Positionslicht (hab ich nicht gesagt, steht da so). Begrenzungslicht ist nicht in einem Frontscheinwerfer eingebaut :eek:.

Ich gehe mal davon aus, das in der Lampenbauriege Positionslicht, Parklicht identisch ist mit den Begrenzungsleuchten deines Prüfbuches.

Du kannst ja die oberen Lampen drinn lassen, wenn ein Grüner(Blauer) kommt, der mit ein wenig Glück überhaupt schon mal was von TFL gehört hat, gibst Du zum Selbststudium das Prüfbuch dazu.

Die Aussage ist NICHT MEINE!
Mehrere Hersteller weisen darauf hin!
Ich bin soweit ohne Rückrad, daß ich mich an die Meinung der Mehrheit halte! ;)

Bekannter von uns ist beim Verein mit den schönen Uniformen, der hat gar keine Ahnung davon.

Gruß Sören
 
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Wenn ich jetzt mal Den Foto nehme, komme ich immer noch auf "jede Seite eine".
Wenn vorn 2 und hinten 2 ist sicher die Beleuchtung links und rechts gemeint, vorn beide Seiten an und hinten auch. Ich hätte ja dann vorn 4?!

Gutn Abend Sören

In meinem Foto geht es um Parkleuchten.

Ach ja, Parkleuchten..., hast du denn jeweils eine (l. + r.) elektr. Verbindung zwischen deinen Hella LEDayLine und deinen originalen Begrenzungsleuchten (Parkleuchten, meinetwegen auch Positionsleuchten)???

Wenn nicht, hast du ja jetzt vorne gar kein Parklicht mehr!

Ich frage mich mal so am Rande, deine Lampen leuchten 100% wenn deine Zündung an ist. Wenn du dein Standlicht anmachst, bekommt die Lampenelektronik einen Plusimpuls deiner Standlichtleitung und die LED´s dimmen ab. Wenn du nun links und rechts eine Verbindung zu je einer Hella leuchte hättest, wie sollte dann das Parklicht funktionieren wenn doch deine Zundung beim Parken aus ist. Der Plusimpuls der Parkleuchten kommt zwar trotzdem an, nur erkennt das dann die Leuchte und schaltet auf "gedimmtes Licht" wenn ja keine Zündung an ist?

Also Sören, hast du vorne noch dein Parklicht wenn der Zündschlüssel abgezogen ist?
 
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Wenn nicht, hast du ja jetzt vorne gar kein Parklicht mehr!

Ich frage mich mal so am Rande, deine Lampen leuchten 100% wenn deine Zündung an ist. Wenn du dein Standlicht anmachst, bekommt die Lampenelektronik einen Plusimpuls deiner Standlichtleitung und die LED´s dimmen ab. Wenn du nun links und rechts eine Verbindung zu je einer Hella leuchte hättest, wie sollte dann das Parklicht funktionieren wenn doch deine Zundung beim Parken aus ist. Der Plusimpuls der Parkleuchten kommt zwar trotzdem an, nur erkennt das dann die Leuchte und schaltet auf "gedimmtes Licht" wenn ja keine Zündung an ist?

Also Sören, hast du vorne noch dein Parklicht wenn der Zündschlüssel abgezogen ist?

Hallo Veit,

ich habe noch Parklicht!
Hella hat da weiter gedacht (siehe Tabelle weiter oben).
Durch die Ansteuerung der Standlichtleitug (Parklichtleitung) werden bei aktivierten Zündungsplus die Leuchten gedimmt, ohne Zündungsplus werden sie gedimmt angesteuert. Die 2 Ansteuerleitungen sind aber entkoppelt (Dioden?) so das kein + auf die Zündung zurück geht.

Gruß Sören
 
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